Gemäß der EG-Richtlinie 89/686/EWG sowie den einschlägigen Vorschriften der Berufsgenossenschaften, wie z.B. die DGUV Richtlinien 112-198 und 112-199, müssen Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA)  mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen überprüft werden.

Wir als Komplettausrüster von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz bieten auch diese Revisionen an. 

Neben den Sichtprüfungen bei Gurten und Seilen, sind wir aufgrund enger Kooperationen in der Lage, Revisionen von Höhensicherungs- und Abseilgeräten fast sämtlicher auf den Markt befindlichen Herstellern anzubieten.